Hier finden Sie nützliche Informationen und Vorschriften für die Mitnahme Ihres vierbeinigen Freundes in den öffentlichen Verkehrsmitteln des Trentino
Hunde dürfen normalerweise in allen öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden, sofern genug Platz zur Mitnahme des Tieres zur Verfügung steht und es niemanden stört.
Im Nahverkehr (Bus):
Im öffentlichen Nahverkehr des Trentiner Verkehrsverbundes "Trentino Trasporti" - Linienbusse, die Eisenbahnlinie Trento-Malè Marilleva und Stadtbusse in Trient und Rovereto - werden Hunde im Arm kostenlos befördert. Für größere Vierbeiner müssen Sie ein eigenes Ticket lösen, davon ausgenommen sind Begleithunde. Unabhängig von der Größe, muss jeder Hund angeleint sein (die Leine darf nicht länger als 1,5 m sein), einen Maulkorb tragen und so transportiert werden, dass er die anderen Passagiere nicht stört und keine Schäden anrichtet.
Im Zug:
Auch in Zügen darf Sie Ihr Hund begleiten, auch hier gilt Leinen- und Maulkorbpflicht. In einer Box der Größe 70×30×50 cm wird ein kleiner Hund kostenlos befördert, für größere Hunde - ausgenommen Begleithunde - muss 100% des Fahrpreises zusätzlich bezahlt werden. Impfpass bzw. EU-Heimtierpass sind verpflichtend mitzuführen.
Auf Schiffen (Gardasee):
Auf den Linienfahrten der Schiffe auf dem Gardasee werden Hunde bei ausreichend Platz gerne befördert. Für die Sicherheit aller Passagiere gilt auch hier Leinen- und Maulkorbpflicht, die Leine darf nicht länger als 1,5 m sein. Auch auf anderen Schiffen und Katamaranen sind Hunde zugelassen: Hunde mit einer Schulterhöhe unter 50 cm werden kostenlos befördert, größere Vierbeiner brauchen ein eigenes reduziertes Ticket. Eine Ausnahme sind Gleit- bzw. Tragflächenboote, dort dürfen nur ganz kleine Hunde in einer eigenen Box im Schoß des Hundehalters mitgenommen werden. Begleithunde, wie z.B. Blindenhunde, werden überall ohne Einschränkungen und kostenlos befördert.
In Seilbahnen:
Meist werden Hunde auch in Seilbahnen gerne befördert, die Preise hierfür hängen von der einzelnen Seilbahngesellschaft ab. Verpflichtend ist überall das Tragen der Leine, eines Maulkorbes und ein Verhalten, das andere Passagiere nicht stört bzw. keinen Schaden anrichtet.
Änderung/Korrektur vorschlagen